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Allgemein | 11. September 2017

Stellen wir uns vor: Blockchain als Genossenschaft!

Beitrag von Nadine Brecht*

Der Begriff Blockchain geistert seit geraumer Zeit durch sämtliche Medien. Immer wieder ist von Disruption die Rede. Aber was steckt hinter der Technologie, die das Potenzial hat, ganze Branchen komplett auf Links zu drehen? Und was hat sie mit dem genossenschaftlichen Prinzip zu tun?

Definitionen zur Blockchain gibt es wie Sand am Meer. Leider sind die meisten wenig verständlich und für Laien nur schwer nachvollziehbar. Aber es gibt Ausnahmen: der Blogger Maik Klotz hat einen lesenswerten Artikel geschrieben indem er anprangert, dass die Blockchain in vielen Fällen nur durch die Aneinanderreihung von Fachbegriffen und Fremdworten erklärt wird, im Grunde genommen am Ende aber keiner versteht, worum es wirklich geht. Buzzword-Bingo in Reinform!

Die wesentlichen Merkmale der Blockchain sind demnach Dezentralität, Unveränderlichkeit und Transparenz.

Das Schaubild zeigt am Beispiel einer Zahlungsabwicklung, wie eine Blockchain gebildet wird.

Einfacher verständlich wird es, wenn man die Blockchain anhand des genossenschaftlichen Prinzips erklärt:

Stellen wir uns einfach mal vor, eine Blockchain wäre wie eine Genossenschaft aufgebaut. In diesem Fall wäre jedes einzelne Mitglied wie ein Block in der Blockchain. Jedes Mitglied hat hierbei bestimmte Merkmale wie Name, Geburtsjahr, Geschlecht, etc., die fest mit ihm verankert sind. Wenn nun ein neues Mitglied, sagen wir Peter, in die Genossenschaft aufgenommen werden möchte (also ein neuer Block gebildet wird), werden zunächst alle anderen Mitglieder darüber informiert. Diese müssen nun abstimmen, ob sie Peter mitaufnehmen möchten. Je mehr Mitglieder dafür stimmen, Peter aufzunehmen, desto vertrauenswürdiger wird Peter eingestuft. Wichtig: Sobald er einmal Mitglied der Genossenschaft ist, wird Peter dies auch für immer bleiben. Auch seine Merkmale Name, Geburtsjahr und Geschlecht sind unveränderlich.

Da Peter einen sehr guten Ruf genießt, wird er selbstverständlich in die Genossenschaft aufgenommen.

Auf Sicherheit wird in der Genossenschaft übrigens sehr viel Wert gelegt. Nicht jeder wird automatisch aufgenommen. Auch Peter hat eine Einladung in Form des Genossenschaftsvertrages erhalten. Dieser Genossenschaftsvertrag ist für jedes Mitglied der Genossenschaft transparent abgelegt und einsehbar. Damit er Gültigkeit besitzt und Peter in die Genossenschaft aufgenommen wird, muss er den Vertrag persönlich, mit seiner Unterschrift, signieren. Diese Signatur ist absolut fälschungssicher und kann nur Peter zugeordnet werden. Peter kann also nur dann Mitglied werden, wenn er zum einen eine Einladung erhalten hat und zum anderen den Genossenschaftsvertrag mit seiner persönlichen Unterschrift validiert.

Soweit das Grundprinzip, wie eine Blockchain aufgebaut wird. Ein Merkmal der Blockchain ist aber auch, dass jeder neue Block mit dem vorhergehenden Block und letztendlich auch mit der gesamten Kette (Chain) verbunden ist. Auch dieses Prinzip lässt sich anhand der Genossenschaft verständlich erklären: Peter beispielsweise ist das 100. Mitglied der Genossenschaft. Zusammen mit den Attributen Name, Geburtsjahr und Geschlecht wird ihm die Eigenschaft „100stes Mitglied“ innerhalb der Genossenschaft fest zugewiesen und in den Genossenschaftsvertrag mit aufgenommen. Peter (und jeder andere Genosse, der sich Peters Vertrag anschaut), weiß nun also, dass es mindestens noch 99 andere Mitglieder gibt. Manuela wurde umgehend vor Peter in die Genossenschaft aufgenommen. Sie ist also das 99. Mitglied. Auch diese Information ist in Peters Vertrag hinterlegt (und zwar nur diese Info, da der Vertrag einfach zu wenig Platz hat, um die Merkmale aller Mitglieder aufzunehmen). In Manuelas Vertrag hingegen ist vermerkt, dass Birgit direkt vor ihr, als Mitglied Nummer 98, dazugestoßen ist. Anhand dem Aufbau dieser Kette kann man sich also entlanghangeln und landet irgendwann bei Hans, dem Gründer der Genossenschaft. Peters Merkmale haben sich, neben Name, Geburtsjahr und Geschlecht, nun um die Attribute „100. Mitglied“ und „Manuela, 99. Mitglied“ erweitert und wurden, wie schon erwähnt, im Genossenschaftsvertrag festgehalten.

Sobald Peter Mitglied in der Genossenschaft ist, hat er übrigens dieselben Rechte, wie alle anderen auch. Selbst Hans als Gründungsmitglied, steht mit den anderen auf einer Stufe. Innerhalb der Genossenschaft (bzw. der Blockchain) gibt es also keine Hierarchiestufen. Möchte ein neues Mitglied in die Genossenschaft eintreten, hat Peter nun auch das Recht darüber abzustimmen. Seine Stimme zählt so viel, wie jede andere auch.

 

Peter hat eine Einladung für die Genossenschaft bekommen und möchte gerne beitreten. Alle Genossen werden darüber informiert und müssen nun abstimmen, ob Peter eintreten darf.

Die Genossen möchten Peter aufnehmen und stimmen mit großer Mehrheit zu. Peter unterschreibt den Genossenschaftsvertrag und validiert somit, dass er persönlich (und nicht beispielsweise sein Nachbar) in die Genossenschaft eintritt.

Einmal Mitglied, kann Peter nie wieder aus der Genossenschaft austreten. Außerdem sind seine Attribute Name, Geburtsjahr und Geschlecht sowie die neu vergebenen Merkmale 100. Mitglied und Manuela, 99. Mitglied fest im Genossenschaftsvertrag verankert und nie wieder veränderbar.

Sobald Peter Mitglied der Genossenschaft ist, hat er dieselben Rechte wie alle anderen Genossen. So kann er beispielsweise auch über die Aufnahme neuer Mitglieder abstimmen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Blockchain gar kein so großes Mysterium ist, wie oft vermutet. Vielmehr verbirgt sich dahinter großes Potenzial, da sich bestimmte Prozesse bzw. Transaktionen deutlich einfacher, schneller und sicherer umsetzen lassen. Unternehmen sollten die Blockchain-Technologie deshalb nicht als „Feind“ sehen, sondern überlegen, wie man diese effektiv und effizient einbinden kann, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

*Nadine Brecht ist Trainee der DZ BANK im Bereich “Innovation & Digitalisierung”. Aktuell unterstützt sie das Vertriebsmanagement der Vereinigten Volksbank in Böblingen.

4 Kommentare

Relativ am Anfang dieses Blog Posts ist von Buzzword-Bingo in Reinform die Rede, und noch viel früher geht es mit „Disruption“ los…..wie auch immer, wenn man versuchen möchte das Thema Blockchain relativ einfach zu erklären wird es auch meiner Meinung nach nur eine oberflächliche Erklärung bleiben und davon gibt es wirklich ausreichend im Netz.
Sollte sich zukünftig die Entwicklung der Blockchain nicht selbst im Wege stehen (Buzzword „Hard Fork“ und dessen Abwärtskompatibilität….etc), dann wird es sicherlich zu Veränderungen in Prozessen kommen. Um auf den Bankensektor zurück zu kommen wir es sicherlich so sein, dass bestimmte qualifizierte Beratungen nach wie vor gefragt sein werden und diese auch nicht von einer Blockchain ersetzt werden können, da auch zukünftig die Blockchain lediglich eine Technologie bleiben wird kann sie auch keine Kundenfragen aktiv beantworten.
Da wir aus den Beispielen in diesem Blog-Posts gelernt haben das es beim „Grundgeschäft“ (Buzzword „Smart-Contracts“) einen „A“ und einen „B“ gibt, wäre eine weitere spannende Fragen in wieweit andere Wirtschaftsteilnehmer bei diesem Thema sind.
Für einen Innovationsblog stelle ich mir jedoch deutlich tiefergehende Beiträge vor…..

Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihren konstruktiven und treffenden Kommentar. Dass „Disruption“ letztendlich auch ein Buzzword ist, vergisst man gerne, wenn man sich täglich mit diesen Themen bzw. Begriffen auseinandersetzt. Ich stimme Ihnen zu, dass trotz aller Technologie und Digitalisierung der Prozesse der Faktor „Mensch“ nach wie vor eine große Rolle spielt, vor allem im Bankensektor, wo eine qualitativ hochwertige, persönliche Beratung noch Gold wert ist und dringend benötigtes Vertrauen aufbauen kann.

Dieser Beitrag ist übrigens bewusst kurz und knapp gehalten, um die Grundstruktur der Blockchain anhand eines einfachen Beispiels zu verdeutlichen. Sie finden hier auf dem Blog viele weitere Beiträge zur Blockchain, die in diesem Zusammenhang deutlich mehr in die Tiefe gehen.

Sehr verständliche und treffende Beschreibung – und zugleich ein möglicher Anwendungsfall. Während in Deutschland das Genossenschftaregister zum Glück öffentlichen Glauben genießt, sieht das in anderen Teilen der Welt ganz anders aus. Hier kann die Blockchain-Technologie bspw. helfen, Geschäftstätigeit zu erleichtern, indem Eigentum an Firmen oder Grunstücken als unveränderbarer und transparenter Eintrag in einer Blockchain dokumentiert wird.

Sehr geehrter Herr Adelt,
vielen Dank für Ihr Feedback. Die Blockchain bietet tatsächlich noch sehr viele Anwendungsfälle, die es in den nächsten Jahren zu erproben gilt. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, wie es weitergeht.

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