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Trends & Technologie | 26. Juli 2017

Bitcoin-Reihe (Teil 5): Regulierung, Besteuerung und Auswirkung auf Zentralbanken

Gastbeitrag von Gerrit Pecksen*

Der Handel von Kryptowährungen boomt. Unter starken Schwankungen erreichen die Marktkapitalisierungen aller derzeit aktiv gehandelten Finanzinstrumentier dieser Art einen Wert von etwa 100 Milliarden US-Dollar (jeweils aktueller Stand unter Coinmarketcap).

In dieser Serie haben wir im ersten Teil der Serie die Kryptowährung Bitcoin erklärt, im zweiten Teil gab es dazu Zahlen, Daten und Fakten, in Teil drei schauten wir auf Bitcoin-Börsen sowie die Akzeptanz und Nutzung der Digitalwährung und im vierten Teil auf technische Details. Heute wollen wir schauen, wie die Politik bzw. die Aufsichtsbehörden auf die Entwicklung reagieren.

Voranschreitende Regulierung von Bitcoins dürfte zu größerer Akzeptanz führen

Regulierung ist für Bitcoins ein Thema von zentraler Bedeutung. Viele Länder der Welt sind zurzeit dabei, erste regulatorische Maßnahmen zu ergreifen oder haben es bereits getan. Die G7-Länder haben sich beispielsweise beim Gipfel in Elmau 2015 darauf verständigt, eine angemessene Regulierung für virtuelle Währungen und andere neuartige Zahlungsmethoden einzuführen. Die Reaktion der Staaten auf das Aufkommen von Digitalwährungen wird von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt: (1) Information bzw. Warnung, (2) Regelungen für spezifische Gruppen wie zum Beispiel Verbraucher, (3) Auslegung der existierenden Regelungen, (4) übergreifende Regulierung, und (5) Verbot. Grotesk an der Entwicklung ist, dass diese eigentlich dem ursprünglich anarchistischen Grundgedanken von Bitcoins genau entgegenläuft. Viele der ersten Bitcoin-Nutzer sträuben sich deshalb ungemein dagegen. Natürlich hat die recht hohe Anonymität auch ihre Vorteile, zum Beispiel, wenn unterdrückte politische Aktivisten in totalitären Regimen Spendengelder in Bitcoins empfangen können. Auf der anderen Seite verleitet die Anonymität auch zu illegalen Aktivitäten, wie das Beispiel Silk Road zeigt. Wie groß das Problem der Illegalität ist, lässt sich nur schwer einschätzen, die Regulierung scheint aber verständlich und notwendig. Damit würden Bitcoins zwar eines ihrer wichtigsten Charakteristika verlieren, auf der anderen Seite dürfte es ihnen aber den Schleier der Illegalität nehmen und damit grundsätzlich die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung erhöhen.

Im Folgenden wollen wir nach der Vorstellung des Rechtsstatus von Bitcoins weltweit die Regulierung und zum Teil auch die Besteuerung in ausgewählten Staaten vorstellen. Darüber hinaus wollen wir die möglichen Auswirkungen auf Zentralbanken, deren Existenz von Bitcoins ja grundsätzlich infrage gestellt wird, diskutieren und erläutern, wie diese die Entwicklung beurteilen.

Rechtlicher Status weltweit: Nutzung von Bitcoins ist nur in sehr wenigen Staaten verboten

Die folgende Abbildung zeigt, in welchen Staaten die Verwendung von Bitcoins legal ist und wo sie umstritten oder sogar illegal ist. Illegal sind Bitcoins derzeit in Ecuador, Bolivien, Jordanien, Kirgisistan und Bangladesch. In Island ist zwar der Währungshandel mit Bitcoins verboten, das Mining jedoch grundsätzlich erlaubt. Aus der Karte lässt sich festhalten, dass der Besitz und Handel von Bitcoins nur in ganz wenigen Ländern der Welt verboten ist. Daran wird sich vermutlich auch zukünftig wenig ändern. Ändern wird sich jedoch, dass sich diese Legalität in einem deutlich engeren, stärker regulierten rechtlichen Rahmen bewegen wird.

Rechtsstatus von Bitcoins weltweit

Quelle: map.bitlegal.io, wikipedia.org, DZ BANK Research

Bitcoins sind in Deutschland von der BaFin als Finanzinstrument in der Form von Rechnungseinheiten qualifiziert worden

Die rechtliche Situation von Bitcoins ist in Deutschland eindeutig. Die BaFin hat sie rechtlich verbindlich als Finanzinstrument in der Form von Rechnungseinheiten nach §1 Absatz 11 Satz 1 KWG qualifiziert. Das sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind, jedoch nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen auch jegliche andere Ersatzwährungen. Die private Verwendung von Bitcoins und auch das Mining sind demnach nicht erlaubnispflichtig, die gewerbliche Nutzung hingegen schon. Auch die steuerliche Behandlung von Bitcoins ist in Deutschland eindeutig. Mit einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2015 sind Bitcoins wie andere gesetzliche Zahlungsmittel und Finanzprodukte in der gesamten EU von der Umsatzsteuer befreit. Jedoch müssen nach deutschem Recht weiterhin die mit Bitcoins erzielten Gewinne versteuert werden. Bitcoins fallen jedoch nicht unter die Abgeltungssteuer, sondern gelten als privates Veräußerungsgeschäft und müssen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Keine Steuern müssen jedoch entrichtet werden, wenn die Bitcoins länger als 12 Monate gehalten werden oder die Freigrenze von 600 Euro unterschritten wird.

Die EU plant die Ergänzung ihrer Geldwäscherichtlinie um Digitalwährungen

Die EU ist seit letztem Jahr intensiv mit der Regulierung von Bitcoins beschäftigt. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2016 vorgeschlagen, die EU-Richtlinie 2015/849 zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung um Digitalwährungen zu ergänzen. Konkret ist geplant, Datenbanken anzulegen, die die Wallet-Adressen mit den persönlichen Adressen der Nutzer verknüpfen. Die Anonymität wäre damit aufgehoben. Das EU-Parlament, das noch über die Vorschläge der Kommission entscheiden muss, stellte im März dieses Jahres klar, dass die Mitgliedsstaaten die entsprechenden Unternehmen lizensieren und registrieren sollen.

In den USA erfolgt nur die Regulierung einiger übergeordneter Themen auf nationaler Ebene

Die USA sind Bitcoins gegenüber grundsätzlich sehr aufgeschlossen und waren auch eines der ersten Länder, die sich mit ihrer Regulierung befasst haben. Bereits im Jahr 2013 gab es eine Anhörung im US-Senat zu den Chancen und Risiken von Digitalwährungen, worin eindeutig die Potenziale hervorgehoben wurden. Viele Behörden haben sich seitdem mit dem Thema auseinandergesetzt: Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) veröffentlichte Guidelines, unter welchen Umständen Unternehmen im Bereich der Digitalwährungen als „Money Services Business“ gelten, die Geldwäsche- und Know-Your-Customer-Maßnahmen ergreifen müssen. Die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat klargestellt, dass derivative Finanzprodukte auf Bitcoins nur an einer bei ihr registrierten Börse gehandelt werden dürfen. Grund dafür war, dass viele Produkte auf Bitcoins außerbörslich gehandelt wurden. Auch die Securites and Exchange Commission (SEC) hat sich schon in mehreren Fällen mit Bitcoins befasst. Erst jüngst sorgte die Entscheidung, einen geplanten Bitcoin-ETF abzulehnen, für Aufsehen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass sich Bitcoins noch in einem recht frühen Stadium der Entwicklung befinden. Allerdings hat die SEC eine erneute Prüfung angekündigt. Sollte es doch noch zu der Zulassung kommen, wäre dies ein großer Erfolg für Bitcoins und könnte sie damit für eine breite Masse an Anlegern interessant machen.

Grundsätzlich hat jedoch jeder Bundesstaat seine eigenen Finanzgesetze und Regulatoren

Neben einigen übergeordneten Themen, die auf nationaler Ebene entschieden werden, hat grundsätzlich jeder Bundesstaat in den USA auch seine eigenen Finanzgesetze und Regulatoren. Aus diesem Grund gibt es große Unterschieden zwischen den Bestimmungen der einzelnen Staaten. Am stärksten reguliert sind Bitcoins im Staat New York. Dort benötigen Unternehmen, die im Geschäft mit Digitalwährungen tätig sind, eine spezielle Lizenz (häufig BitLicense genannt). Viele Bitcoin-Unternehmen haben in Reaktion auf die strengere Regulierung ihren Standort in einen weniger regulierten Bundesstaat verlegt. Bislang konnten erst drei Unternehmen die Lizenz erwerben. Ähnlich streng ist die Regulierung in Kalifornien, dort wurde jedoch nicht ein neues Gesetz geschaffen, sondern die bestehende Gesetzgebung erweitert. Andere Staaten wie Vermont und Texas wenden die bestehenden Regelungen auch auf Bitcoins an.

Hinsichtlich der Besteuerung von Bitcoins hat der Internal Revenue Service (IRS) klargestellt, dass Bitcoins als Vermögenswert und nicht etwa als Fremdwährung behandelt werden.

Japan hat seit 1. April eines der fortschrittlichsten Gesetze zu Digitalwährungen weltweit

Zum 1. April dieses Jahres sind in Japan umfangreiche Gesetzesänderungen zur Regulierung von Digitalwährungen in Kraft getreten, an denen die Regierung seit der Pleite von Mt. Gox intensiv gearbeitet hatte. Bitcoins werden seitdem erstmals als Zahlungsmittel anerkannt. Insbesondere die Anforderungen für Digitalwährungs-Börsen wurden deutlich verschärft. Kunden, die ein Konto bei einer Börse eröffnen wollen, müssen nun zunächst einen Fragebogen ausfüllen und sich legitimieren.  Darüber hinaus gelten neue Mindestliquiditätsanforderungen für die Börsen, es muss ein gutes IT Management nachgewiesen werden und die Mitarbeiter müssen besser geschult werden. Eine Überprüfung der Anforderungen soll einmal jährlich erfolgen.

Es wird auch steuerliche Auswirkungen geben, denn die bislang erhobene Umsatzsteuer auf den Kauf und Verkauf von Digitalwährungen ist zum 1. Juli entfallen. Seither wird auf Gewinne aus Bitcoins nur noch die Kapitalertragssteuer fällig. Auch das Accounting Standards Board of Japan teilte mit, dass es an Rechnungslegungsstandards zu Digitalwährungen arbeite. Japan hat damit eine der fortschrittlichsten Regelungen zu Digitalwährungen weltweit. Die Reaktion auf die Einführung war weitestgehend positiv, einige Unternehmen haben bereits angekündigt, Bitcoin nun auch als Zahlungsmittel akzeptieren zu wollen. Der Bitcoin-Standort Japan dürfte damit weiter an Bedeutung gewinnen.

Chinesische Zentralbank hat den Bitcoin-Handel auf den größten Börsen vorerst gestoppt

Auch in China schreitet die Bitcoin-Regulierung in großen Stücken voran. Nachdem einige Börsen Ende letzten Jahres aktiv damit geworben haben, u.a. mit illegalen Mitteln den Renminbi mit Bitcoins stürzen zu wollen, fror die chinesische Zentralbank PBoC im Februar dieses Jahres den Handel auf den großen Bitcoin-Börsen weitestgehend ein. Es wurden nun neue Regelungen ausgearbeitet, die im Detail noch veröffentlicht werden sollen. Laut der chinesischen Nachrichtenagentur Caixin soll zukünftig unter anderem das Margin Trading verboten sein und den Börsen soll es nicht mehr erlaubt sein, den Markt mit 0%-Gebühren zu manipulieren. Keinesfalls wolle man jedoch Bitcoins komplett verbieten. Die voranschreitende Regulierung in China wird von den Marktteilnehmern trotz des harten Eingreifens als überwiegend positiv bewertet.

Vergrößerung des Digitalwährungsmarktes hätte nur eine begrenzte Auswirkung auf die Geldpolitik der Zentralbanken

Das wichtigste Ziel von Zentralbanken weltweit ist es, die Preisstabilität in einer Volkswirtschaft zu gewährleisten. Doch wie effektiv kann eine Zentralbank agieren, wenn sie einen Teil der Geldmenge nicht mehr kontrollieren kann? Tatsächlich werden immer wieder Befürchtungen laut, dass die Verbreitung von Digitalwährungen Zentralbanken in der Ausübung ihres Mandats behindern könnte. Die Zahlen sprechen jedoch dagegen. Tatsächlich machen Digitalwährungen gerade einmal 0,08% des weltweiten Geldaggregats M2 aus und beeinträchtigen somit die Wirksamkeit der Geldpolitik nur marginal. Auch in einem Szenario, in dem sich Digitalwährungen als Nischenwährung mit einem Anteil von beispielsweise 1% an M2 etablieren können, sollte sich an diesem Zustand nur wenig ändern. Es gilt jedoch zu beachten, dass es möglicherweise in einzelnen Währungsräumen zu größeren Beeinträchtigungen kommen könnte, sofern Digitalwährungen dort einen größeren Marktanteil einnehmen. Die weitreichende Verbreitung von Digitalwährungen dürfte jedoch schon allein dadurch gehemmt bleiben, dass sie in bislang keinem Staat als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert sind.

Mehrheitlich sehen Zentralbanken Digitalwährungen kritisch und warnen vor ihrer Nutzung

Eine weitere Auswirkung betrifft die Aufgabe einer Zentralbank, für die Funktionalität des Zahlungsverkehrssystems zu sorgen. Kommt es beispielsweise zu einem Hacker-Angriff auf das Bitcoin-Netzwerk, so hat die Zentralbank keine Handhabe, dies zu verhindern. Auch gegen einen möglichen Zusammenbruch des Digitalwährungsmarktes könnte die Zentralbank nur wenig unternehmen und insofern die Stabilität des Finanzmarktes nicht vollständig gewährleisten.

Mehrheitlich sehen Zentralbanken die Digitalwährungen daher kritisch. Die deutsche Bundesbank warnt beispielsweise aufgrund der fehlenden Wertgrundlage explizit vor der Nutzung von Bitcoins. Die Blockchain sehen die Bundesbanker jedoch als große Chance, z.B. für den Zahlungsverkehr und die Wertpapierabwicklung, und erforschen die Möglichkeit des Einsatzes von digitalem Zentralbankgeld. Ähnlich kritisch zeigt sich auch die Europäische Zentralbank. Sie stellt sich klar hinter die Vorschläge der EU-Kommission zu einer stärkeren Regulierung von Digitalwährungen und plädiert sogar dafür, diese noch weiter zu verschärfen. Auch die Fed fordert die Regulierung von Bitcoins, spricht sich aber gleichzeitig dafür aus, ein gewisses Maß an Flexibilität beizubehalten. Eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität sieht die Fed aufgrund der geringen Marktkapitalisierung nicht.

 

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* Gerrit Pecksen ist Research Assistent in der DZ BANK. Der Beitrag ist ein Auszug aus der Studie “Bitcoins: Teufelszeug oder Währung der Zukunft?

 

 

 

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